Smart Meter FAQ.

Häufig gestellte Fragen zur Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Die Digitalisierung der Energiewende beinhaltet viele Neuerungen bei der Messtechnik und beim Messstellenbetrieb. Auf dieser FAQ-Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Themen moderne Messeinrichtung und intelligente Messysteme sowie deren Umrüstung zusammengestellt.

Digitale Stromzähler: Allgemeine Fragen.

Was ist ein Smart Meter?

Im Unterschied zu den neuen gesetzlichen Begriffen kommt der Begriff Smart Meter aus dem Englischen und bedeutet übersetzt intelligenter Zähler. Smart Meter gibt es für alle Arten von Energie – Strom, Erdgas, Fernwärme – sowie für Trinkwasser. Dieses Messgerät verfügt über verschiedene Zusatzfunktionen oder kann mit Zusatzfunktionen nachgerüstet werden. Da es den Begriff Smart Meter nach der neuen Rechtslage nicht mehr gibt, verwenden wir nur noch die im Gesetz vorhandenen Begriffe moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem.

Was bzw. wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

Grundzuständige Messstellenbetreiber sind in der Regel die Verteilnetzbetreiber, in deren Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Allerdings können diese die Grundzuständigkeit gemäß §§ 41,43 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf ein anderes Unternehmen übertragen oder andere Unternehmen können gemäß § 43 MsbG die Grundzuständigkeit übernehmen. Für die Region Oberhessen ist die ovag Netz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Somit ist die ovag Netz GmbH für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstellen und den Austausch der Zähler gemäß MsbG zuständig.

Was bzw. wer ist der Gateway-Administrator?

Der Gateway-Administrator ist sozusagen der Verwalter der intelligenten Messsysteme. Er sorgt dafür, dass die zuständigen Stellen – also der Verteilnetzbetreiber, der grundzuständige Messstellenbetreiber und der jeweilige Lieferant – die erforderlichen Verbräuche übermittelt bekommen. Die Daten selbst erhält er nicht. Zur Sicherheit der Daten unterliegt der Administrator hohen Sicherheitsanforderungen, die streng zertifiziert werden müssen. Die Vorgaben dazu macht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Warum muss mein Zähler getauscht werden?

Bis 2032 müssen laut „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ alle analogen / mechanischen Zähler gegen neue, digitale Zähler ausgetauscht werden. Dabei wird unterschieden zwischen der „modernen Messeinrichtung“ und dem „intelligenten Messsystem“. Abhängig vom Verbrauch bzw. eventuell angeschlossenen Erzeugungsanlagen ist im Gesetz auch geregelt, wer eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem erhält. Wenn Sie vor ein paar Jahren schon einen digitalen Zähler eingebaut bekommen haben, muss dieser auch ausgetauscht werden. Diese Zähler entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine moderne Messeinrichtung bzw. an ein intelligentes Messsystem.

Bekomme ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Ob eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, hängt von der Einspeiseleistung bzw. dem jeweiligen Verbrauch ab. Ab einer installierten Einspeiseleistung von 7 kW / kWp oder mehr muss laut Gesetz ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.

Beim Verbrauch wird ein gleitender Durchschnitt der vergangenen drei Jahre gebildet. Liegt dieser durchschnittliche Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr, besteht ebenfalls eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem.

Weiterhin besteht eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (bspw. eine Wärmepumpe) vorhanden ist.

Wann wird der Zähler getauscht?

Im Messstellenbetriebsgesetz (Bestandteil des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende) ist festgelegt, ab welcher installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen sowie ab welchem Verbrauch ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss. Ähnliches gilt auch für die Zeiträume des Austauschs. In unserer Rolloutplanung werden zum einen die gesetzlichen Vorgaben und zum anderen interne Gegebenheiten wie zum Beispiel das Auslaufen der Eichfrist der bisherigen Zähler berücksichtigt. Diese Rolloutplanung wird jährlich aktualisiert und gibt uns einen Überblick über die auszutauschenden Zähler für die kommenden zwei Jahre. Über den genauen Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels kann somit noch keine Auskunft gegeben werden. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass Sie drei Monate vor dem Austausch schriftlich benachrichtigt und noch einmal zwei Wochen vor dem Einbau gesondert informiert werden.

Einen groben Überblick zum Zeitraum des Austauschs – gemäß der gesetzlichen Vorgaben – gibt die nachstehende Grafik:

Grafische Darstellung der Kriterien und Zeitplan

Welche Vorteile habe ich durch die neuen Zähler?

Sowohl bei der modernen Messeinrichtung als auch beim intelligenten Messsystem kann der Anschlussnutzer seine Zählerstände viertelstundengenau abrufen. So fällt es leichter, eventuelle Stromfresser zu identifizieren und den Stromverbrauch zu optimieren. Denn ein geringerer Stromverbrauch bedeutet gleichzeitig auch geringere Stromkosten. Bei den intelligenten Messsystemen kommt hinzu, dass Zählerstände nicht mehr von einem Zählerableser abgelesen oder vom Kunden mitgeteilt werden müssen. Durch Verbrauchsvisualisierung erhalten Sie einen exakten Überblick zu Ihrem Verbrauchsverhalten. Voraussichtlich soll es in Zukunft zudem last- und zeitabhängige Stromtarife geben. Mit solchen Tarifen kann man mit einem intelligenten Messsystem Stromkosten reduzieren. Das wird möglich, indem man Strom zu Zeiten abnimmt, in denen dieser besonders günstig ist.

Kann ich meinen bisherigen Zähler nicht behalten?

Da der Austausch der Zähler gesetzlich vorgeschrieben ist, haben Kunden kein Wahlrecht zwischen dem bisherigen Zähler und einer modernen Messeinrichtung. Allerdings kann auf Kundenwunsch statt einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem eingebaut werden. Gerne beraten wir Sie dazu.

Welchen Zähler bekomme ich für meine Photovoltaik-Anlage?

Laut Gesetz müssen auch die Stromzähler von Stromerzeugungsanlagen ausgetauscht werden. Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von der installierten Einspeiseleistung. Beträgt oder überschreitet die installierte Leistung 7 kW / kWp, dann muss ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.

Welchen Zähler bekomme ich für meine Nachtspeicherheizung bzw. Wärmepumpe?

Bei einer Nachtspeicherheizung bzw. einer Wärmepumpe handelt es sich nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um eine steuerbare Last. Das bedeutet, dass Zähler zu diesen Heizungsanlagen von den Verteilnetzbetreibern – wie z. B. der ovag Netz GmbH – vom Netz getrennt werden können. In der Regel macht der Verteilnetzbetreiber davon nur zu Zeiten, in denen nicht ausreichend Strom zur Verfügung steht, Gebrauch. Laut Gesetz werden für steuerbare Lasten nur intelligente Messsysteme eingebaut. Darüber hinaus wird das intelligente Messsystem noch mit einer Steuerbox ergänzt. Nur mit dieser Steuerbox kann der Verteilnetzbetreiber die Stromversorgung unterbrechen. Für diese Steuerbox sollen übrigens genauso strenge Vorgaben gelten, wie für das Gateway. Sie werden gemäß dieser Vorgaben dann entwickelt und gebaut.

Fragen zur modernen Messeinrichtung.

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler. Im Gegensatz zu den bisherigen mechanischen Zählern speichert eine moderne Messeinrichtung Verbräuche viertelstundengenau für 24 Monate. Diese Daten werden nicht an den jeweiligen Netzbetreiber oder Lieferanten übermittelt. Die elektronische Übermittlung ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Daher wird der Zählerstand auch zukünftig einmal im Jahr vom Zählerableser abgelesen.

Welche Vorteile habe ich mit einer modernen Messeinrichtung?

Die Vorteile für Sie als Anschlussnutzer sind: Sie können an der modernen Messeinrichtung – nach Eingabe der entsprechenden PIN – jeweils einen Zählerstand der letzten Tage, Wochen, Monate und Jahre abfragen. Das gilt sowohl für den verbrauchten als auch für den ins Stromnetz eingespeisten Strom. Die PIN wird Ihnen beim Einbau übermittelt. Mit der PIN soll vermieden werden, dass Unbefugte Ihre Verbrauchswerte einsehen können. Außerdem wird es durch die Speicherung der Zählerstände einfacher, eventuelle Stromfresser zu identifizieren sowie den Stromverbrauch und somit die Stromkosten zu senken. Nicht zuletzt können Sie Ihre Stromrechnung leichter prüfen bzw. nachvollziehen.

Wie kann ich bei der modernen Messeinrichtung die gespeicherten Zählerstände abrufen?

Das Abrufen der Zählerstände ist direkt an der modernen Messeinrichtung möglich. Sie benötigen dafür lediglich eine Taschenlampe. Wie es genau funktioniert, ist in unserer Bedienungsanleitung für die moderne Messeinrichtung beschrieben.

Gibt es auch für die moderne Messeinrichtung ein Softwaretool zum Visualisieren der Zählerstände?

Nein, für die moderne Messeinrichtung können wir Ihnen kein Softwaretool zur Verfügung stellen. Aber erkundigen Sie sich mal bei Ihrem Stromlieferanten, ob er Ihnen dazu eine Lösung anbieten kann.

Wie lange ist die moderne Messeinrichtung geeicht und was passiert danach?

Die moderne Messeinrichtung ist wie die herkömmlichen Zähler geeicht, die Eichfrist beträgt acht Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist können die modernen Messeinrichtungen vermutlich – falls es bei den stichprobenartigen Überprüfungen keine Auffälligkeiten gab – für weitere fünf Jahre geeicht werden. Nach 13 Jahren müssen die modernen Messeinrichtungen jedoch spätestens ausgetauscht werden.

Wird der Rundsteuerempfänger bei einer modernen Messeinrichtung noch benötigt?

Auch zukünftig muss als Ergänzung zur modernen Messeinrichtung noch zusätzlich ein Rundsteuerempfänger eingebaut werden, der bei einem Doppeltarifzähler zwischen HT und NT umschaltet.

Können meine Nachbarn im Mehrfamilienhaus meine Messwerte einsehen?

Der aktuelle Zählerstand kann bei den modernen Messeinrichtungen, wie bei den herkömmlichen Zählern auch, von jedem direkt abgelesen werden.

Ist der Gerätespeicher der modernen Messeinrichtung mit einem Passwort geschützt?

Der Gerätespeicher Ihrer modernen Messeinrichtung ist durch eine vierstellige PIN geschützt. Diese PIN erhalten Sie beim Einbau des Zählers. Er wird auf der Bedienungsanleitung für die moderne Messeinrichtung vermerkt.

Was mache ich, wenn ich die PIN verlegt bzw. vergessen habe?

Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, können Sie diese über die Servicehotline anfordern. Wir werden Ihnen die PIN erneut per E-Mail oder Post zusenden.

Fragen zum intelligenten Messsystem.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung – also einem neuen, digitalen Zähler – und einem sogenannten Gateway. Dieses Gateway ist eine elektronische Kommunikationseinheit und sendet Verbrauchsdaten voraussichtlich per Mobilfunk oder über das Stromnetz an berechtigte Stellen wie den jeweiligen Netzbetreiber, den zuständigen Messstellenbetreiber und den individuellen Lieferanten. An ein Gateway können mehrere moderne Messeinrichtungen – z. B. eine Messeinrichtung für den Haushalt und eine weitere Messeinrichtung für die Elektroheizung – angeschlossen werden.

Übrigens: Für die Sicherheit der Gateways und die Übermittlung der Daten gibt es strenge Vorgaben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Welche Vorteile bietet mir ein intelligentes Messsystem?

Intelligenten Messsysteme bieten für Kunden eine ganze Reihe von Vorteilen. Diese sind:

  • Zählerstände: Müssen nicht mehr von einem Zählerableser abgelesen oder von Ihnen als Kunde mitgeteilt werden. Alle Zählerstände werden elektronisch übermittelt und Sie können Ihre Zählerstände viertelstundengenau abrufen.
  • Verbrauchsvisualisierung: Mit den Visualisierungs-Tools der ovag Netz erhalten Sie einen exakten Überblick zu Ihrem Verbrauchsverhalten und können gegebenenfalls Ihren Stromverbrauch leichter reduzieren. Sprechen Sie zur Verbrauchsvisualisierung auch mit Ihrem Stromlieferanten. Dieser kann Ihnen eventuell ein Tool anbieten, mit dem Sie zudem Ihren Verbrauch analysieren und noch Ihre individuellen Kosten berechnen können.
  • regenerative Erzeugungsanlagen: Auch Strommengen, die Sie z. B. mit einer PV-Anlage erzeugen und ins Netz einspeisen, können Sie mit Softwaretools visualisieren. Außerdem wird es für Sie dann einfacher, erzeugten Strom selbst zu verbrauchen.
  • variable Stromtarife: In Zukunft wird es voraussichtlich last- und zeitabhängige Stromtarife geben. Mit solchen Tarifen können Sie dann ebenfalls Ihre Stromkosten reduzieren. Das wird möglich, indem Sie Strom zu Zeiten abnehmen, in denen er besonders günstig ist.
  • „Spartenbündelung“: Zukünftig soll es möglich sein, Verbrauchsmessungen einzelner Sparten wie Strom, Erdgas, Wasser, Heiz- und Fernwärme über ein Gateway zu bündeln. Dafür müssen für die Verbrauchsmessungen der weiteren Sparten aber erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Sie müssen also an ein Gateway anschließbar sein.

Auch Netzbetreibern bieten intelligente Messsysteme Vorteile. Denn sie erhalten schneller konkrete Daten zu regenerativ erzeugten Strommengen und abgenommenem Strom. Dadurch können sie besser stabilisierend auf das Stromnetz einwirken.

Wie wird der durchschnittliche Jahresstromverbrauch, der für den Einbau eines intelligenten Messsystems maßgeblich ist, ermittelt?

Laut Gesetz erhalten Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh oder mehr ein intelligentes Messsystem. Für die Ermittlung des Verbrauchs werden die Werte der letzten drei Abrechnungsjahre (jeweils 12 Monate) zugrunde gelegt. Hier zur Verdeutlichung ein Rechenbeispiel:

     6.500 kWh (Jahresverbrauch 2018)
  + 5.900 kWh (Jahresverbrauch 2019)
  + 6.200 kWh (Jahresverbrauch 2020)
   18.600 kWh (Gesamtverbrauch der letzten 3 Jahre)

 18.600 kWh / 3 Jahre = 6.200 kWh (durchschnittlicher Jahresverbrauchswert)

Sollte sich der Jahresverbrauch ändern und somit im Durchschnitt dauerhaft unter 6.000 kWh liegen, wird ein bereits eingebautes intelligentes Messsystem nicht wieder ausgebaut. Allerdings werden dann vergünstigte Messentgelte berechnet. Weitere Infos hierzu finden Sie im Preisblatt und bei den Fragen zu den Kosten.

Wird bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahresverbrauchs für den Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen auch Strom aus Erzeugungsanlagen berücksichtigt?

Die Höhe des durchschnittlichen Jahresstromverbrauchs ist maßgeblich dafür, ob ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss oder nicht. Auch eigenerzeugter Strom (z. B. mit einer PV-Anlage) muss berücksichtigt werden, wenn diese erzeugten Strommengen eingespeist bzw. gemessen werden. Ein Pflichteinbau muss vorgenommen werden, wenn der Jahresstromverbrauch bei 6.000 kWh oder darüber liegt. Zudem muss bei Erzeugungsanlagen ab 7kWp ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.

Kann ich auf Wunsch auch ein intelligentes Messsystem erhalten?

Gerne können wir auf Wunsch auch ein intelligentes Messsystem bei Ihnen einbauen. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an. Die genauen Kosten für das intelligente Messsystem finden Sie im Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ovag Netz GmbH unter „optional“.

Wird das intelligente Messsystem auch wieder ausgebaut?

Nein. Ändert sich der Verbrauch – zum Beispiel nach Einzug eines neuen Mieters – und liegt dann dauerhaft unter 6.000 kWh im Jahr, so wird das intelligente Messsystem nicht wieder gegen einen mechanischen Zähler oder eine moderne Messeinrichtung getauscht. Allerdings werden in einem solchen Fall dem Kunden für das intelligente Messsystem geringere Kosten berechnet. Die genauen Kosten für das intelligente Messsystem finden Sie im Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ovag Netz GmbH unter „optional“.

Wie werden die Zählerdaten übertragen?

Die gemessenen Daten werden von dem Gateway an die berechtigten Stellen – wie zum Beispiel an den zuständigen Netzbetreiber oder den jeweiligen Lieferanten – per Mobilfunk oder über das Stromnetz übertragen. Ihr Internet- / Breitbandanschluss wird dafür nicht benötigt bzw. verwendet.

Was ist, wenn kein Mobilfunkempfang vorhanden ist?

Sollte es am Montageort des Zählers keinen Mobilfunkempfang geben, kann an der Außenfassade eine Antenne montiert werden. Sollte es im gesamten Wohngebiet keinen Mobilfunkempfang geben, kann die Datenübertragung auch über das Stromnetz – mittels eines sogenannten Powerline-Netzes – erfolgen. Welche Variante bei Ihnen konkret zum Einsatz kommt, entscheidet der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Fragen zum Zähleraustausch.

Welche Anforderungen werden an meinen Zählerplatz gestellt?

Beim Einbau einer modernen Messeinrichtung sind keine besonderen Anforderungen zu beachten, sofern sie an den bisherigen Zählerplatz passt und dieser den aktuellen technischen Vorgaben entspricht.

Beim intelligenten Messsystem wird neben der modernen Messeinrichtung noch ein sogenanntes Gateway eingebaut. Für dieses zusätzliche Gerät wird etwas mehr Platz im Zählerschrank benötigt. Hinzu kommt zudem, dass das Gateway zur Übermittlung der gemessenen Verbräuche eine Kommunikationsverbindung aufbauen muss. Dies erfolgt im Regelfall über Mobilfunk. Dafür ist eine Antenne (5-10 cm) erforderlich, die entweder außen am Zählerschrank oder im ungünstigsten Fall außen am Gebäude angebracht wird. Die Details hierzu stimmen wir gerne mit Ihnen vor Ort ab.

Was ist, wenn die moderne Messeinrichtung bzw. das intelligente Messsystem nicht in meinen Zählerkasten passt?

Bei den meisten Kunden ist der Austausch des mechanischen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem problemlos möglich. Sollte – in Ausnahmefällen – der Platz im Zählerschrank nicht ausreichen, so muss dieser durch einen Elektriker erweitert werden. Der Elektriker muss von dem jeweiligen Kunden auf eigene Kosten beauftragt werden. Für den Zählerschrank bzw. dessen Größe gibt es Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Wann erfolgt der Zähleraustausch?

Jeder Kunde wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber drei Monate vor dem Austausch des Zählers schriftlich informiert. In dem Schreiben wird der Austausch des Zählers und das ungefähre Zeitfenster dafür benannt. Etwa zwei Wochen vor dem Tausch erhalten die Kunden nochmals ein Schreiben mit einem konkreten Terminvorschlag. Zu dem Termin kommt ein Monteur und tauscht den Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem.

Sollte der Termin nicht passen, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung. Gerne können Sie dann einen individuellen Termin mit uns vereinbaren.

Wie lange dauert der Zählertausch?

Im Normalfall dauert der Zählertausch maximal eine halbe Stunde.

Bitte beachten Sie, dass dabei unter Umständen aus Sicherheitsgründen die Stromversorgung für einige Minuten unterbrochen wird.

Ist ein individueller Termin zum Austausch des Zählers möglich?

Zwei Wochen vor dem geplanten Austausch erhalten Sie von der ovag Netz GmbH als Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber ein Informationsschreiben mit einem konkreten Terminvorschlag. Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, dann rufen Sie nach Erhalt des Briefs einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen dann einen anderen Termin.

Muss ich den Monteuren Zutritt gewähren?

Da mit dem Austausch der Zähler eine gesetzliche Vorgabe erfüllt wird, muss den Monteuren der Zutritt zur Messeinrichtung gewährt werden.

Wer führt den Austausch durch?

Der Zählertausch soll von den Zählermonteuren der ovag Netz GmbH – als grundzuständigem Messstellenbetreiber – durchgeführt werden. Alle Mitarbeiter der ovag Netz GmbH verfügen über einen Dienstausweis und können diesen vorzeigen. Falls aus Termingründen doch Fremdfirmen beauftragt werden, können sich diese Mitarbeiter ebenfalls ausweisen.

Fragen zu den Kosten.

Ist der Austausch des Zählers für mich kostenfrei?

Für den eigentlichen Austausch des Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem entstehen keine Kosten. Es können nur vereinzelt Kosten entstehen, wenn durch einen Elektriker der Zählerplatz umgebaut werden muss. Dazu berät Sie unser Monteur vor Ort. Eventuell anfallende Kosten für einen Umbau müssen vom Anschlussnehmer (Haus- bzw. Wohnungseigentümer) getragen werden.

Was kostet mich eine moderne Messeinrichtung / ein intelligentes Messsystem?

Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung entstehen den Messstellenbetreibern Kosten. Diese Kosten werden von den Messstellenbetreibern weiter berechnet. Bisher waren diese Kosten immer in der Stromrechnung des jeweiligen Lieferanten enthalten. Man geht derzeit davon aus, dass das bei den meisten Kunden auch zukünftig so sein wird. Allerdings kann der grundzuständige Messstellenbetreiber die Entgelte für den Messstellenbetrieb nicht frei wählen, da der Gesetzgeber sogenannte Preisobergrenzen festgelegt hat. Für eine moderne Messeinrichtung berechnet die ovag Netz GmbH – als grundzuständiger Messstellenbetreiber – 20,00 € / Jahr. Bei den intelligenten Messsystemen gibt es für die Messentgelte unterschiedliche Staffelungen. Diese sind abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. bei Erzeugungsanlagen von der installierten Leistung. Die genauen Preise finden Sie im Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ovag Netz GmbH.

Was passiert, wenn mein Stromlieferant die Messentgelte zukünftig nicht mehr mit abrechnet?

Wenn Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mehr abrechnet, dann erhalten Sie für die genannten Kosten eine separate Rechnung von Ihrem Messstellenbetreiber. Sollten Sie keinen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben, dann ist der Rechnungssteller die ovag Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dieser darf Ihnen die Kosten in jedem Fall berechnen, auch wenn Sie dafür keinen Vertrag abgeschlossen haben. Denn laut §9 MsbG kommt automatisch ein Vertrag zustande, wenn Energie aus dem Netz entnommen wird - z. B. schon beim Betätigen des Lichtschalters.

Wer bezahlt den Stromverbrauch der neuen Messtechnik?

Die gesamte Messtechnik benötigt für ihren Betrieb ebenfalls Strom. Dieser Verbrauch wird allerdings nicht gemessen und somit den Kunden nicht berechnet. Die Stromkosten trägt der jeweilige Verteilnetzbetreiber – hier in Oberhessen also die ovag Netz GmbH.

Warum sind die Messentgelte unterschiedlich, obwohl die Messtechnik gleich ist?

Der Gesetzgeber hat unterschiedliche Preisobergrenzen, die nach der Höhe des jährlichen Stromverbrauchs gestaffelt sind, festgelegt. Dabei wird der durchschnittliche Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Die Begründung für die Festsetzung liegt in der Annahme, dass der Verbraucher durch erhöhte Transparenz zu seinem Verbrauchsverhalten auch Strom einsparen kann. Je mehr Strom ein Anschlussnutzer verbraucht, umso höher kann die Einsparung ausfallen – so lautet der Grundgedanke. Für Verbraucher mit einem größeren Jahresverbrauch gilt also eine höhere Preisobergrenze, da bei ihnen das Einsparpotenzial ebenfalls höher ist und sie von der neuen Messtechnik noch mehr profitieren können. Diese Grundidee hat der Gesetzgeber aus der Kosten-Nutzen-Analyse von dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young, die schon im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde, übernommen.

Welche Messentgelte werden berechnet, wenn ich jeweils einen Zähler für Haushalt und Wärmepumpe oder PV-Anlage habe?

Falls Sie für Ihren Haushalt und Ihre Wärmepumpe oder PV-Anlage unter die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme fallen, darf Ihnen jährlich nicht mehr als die höchste fallbezogene Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden. Die jeweiligen Preise dürfen Ihnen somit nicht in Summe berechnet werden. So würden Ihnen, wenn z. B. Ihr Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh liegt und Sie zudem eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) betreiben, im Jahr insgesamt nur 50,00 Euro berechnet. Details zu den Preisen und Rechenbeispiele finden Sie im Preisblatt.

Welcher Jahresverbrauch wird für die Berechnung der Messentgelte zugrunde gelegt?

Entscheidend für die Abrechnung der Messentgelte für die intelligenten Messsysteme ist der durchschnittliche Stromverbrauch der letzten drei Jahre. Wenn noch keine Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorliegen – z. B. bei einer Neuanlage – so werden die geringsten Messentgelte abgerechnet. Diese Entgelte beziehen sich auf einen jährlichen Stromverbrauch von bis zu 3.000 {custom::ABK_kWh}} und betragen 20,00 Euro / Jahr. Sie finden die Preise auf dem Preisblatt des Messstellenbetreibers unter „optionalem Einbau gemäß §31 Absatz 3 MsbG“. Sollte die Immobilie vorher schon genutzt worden sein, dann werden zur Ermittlung des durchschnittlichen Jahresverbrauchs die letzten drei Jahresverbräuche des Vorgängers herangezogen. Ist der Verbrauch des neuen Immobiliennutzers geringer als der des Vorgängers, so muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Durchschnittswert jährlich neu ermitteln und gegebenenfalls die Berechnung der Messentgelte entsprechend anpassen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie eine Immobilie dauerhaft selbst bewohnen und weniger Strom verbrauchen.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Die Messentgelte sind für Endverbraucher nicht steuerlich absetzbar. Im betrieblichen Bereich sind sie Teil der Betriebskosten wie die sonstigen Energiekosten auch.

Rechtliche Fragen.

Welche gesetzlichen Vorgaben bedingen den Einbau der digitalen Zähler?

Ausschlaggebend für den Einbau der modernen Messeinrichtung ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Durch dieses Artikelgesetz wurden diverse energierechtliche Regelungen geändert und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrale Vorschrift des Messwesens in Kraft gesetzt.

Kann ich Widerspruch gegen den Austausch meines Zählers einlegen?

In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Widerspruchsrecht des Kunden vorgesehen, da eine bundesweite Ausstattung aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen beabsichtigt ist.

Gibt es für die Datenübertragung Vorgaben zur Datensicherheit und zum Datenschutz?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat für die Übermittlung der Daten und die Sicherheit der Gateways strenge Vorgaben erstellt. Diese Vorgaben setzen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber selbstverständlich in vollem Umfang um. Wenn Sie mehr zur diesem Thema wissen möchten, dann finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Verkehr ausführliche Antworten.

Was ist, wenn ich mit einer Mobilfunkverbindung nicht einverstanden bin?

Der Gesetzgeber hat dem grundzuständigen Messstellenbetreiber das Recht eingeräumt, den Kommunikationsweg zu bestimmen. Um die Daten übermitteln zu können, kann es daher erforderlich sein, eine Außenantenne anzubringen. Selbstverständlich versuchen wir dabei Ihre Wünsche so weit wie möglich zu berücksichtigen und den Eingriff in Ihr Eigentum so schonend und unauffällig wie möglich vorzunehmen. Sprechen Sie im Bedarfsfall diesbezüglich mit unserem Monteur.

Kann der Vermieter ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?

Ab 2021 kann der Vermieter als Anschlussnehmer statt einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Der Mieter – als Anschlussnutzer – muss dies dulden und kann den Einbau des intelligenten Messsystems nicht rückgängig machen. Laut Messstellenbetriebsgesetz kann der Anschlussnehmer intelligente Messsysteme einbauen lassen, wenn:

  • alle Zählpunkte für Strom im Haus dann an ein intelligentes Messsystem angeschlossen sind
  • über das Gateway der Messstellenbetrieb für mindestens eine weitere Sparte (z. B. Gas oder Fernwärme) gebündelt wird
  • der gebündelte Messstellenbetrieb für die betroffenen Anschlussnutzer (Mieter) in Summe nicht zu höheren Kosten als beim getrennten Messstellenbetrieb führt.

Smart Meter: Sonstige Fragen.

Wie werden die Zählerstände in Zukunft abgelesen?

Die modernen Messeinrichtungen werden wie die bisherigen Zähler einmal im Jahr von einem Zählerableser der ovag Netz GmbH oder von den Kunden abgelesen. Eine Fernablesung ist nicht möglich.

Bei den intelligenten Messsystemen werden in der Regel einmal am Tag die Zählerstände des Vortags an das Gateway übermittelt. Diese können dort von den Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Lieferanten abgerufen werden.

Kann ich zukünftig den Verbrauch einzelner Geräte oder Räume erkennen?

Der Verbrauch einzelner Geräte oder Räume kann von einer modernen Messeinrichtung bzw. einem intelligenten Messsystem nicht erfasst werden. Es wird lediglich der Verbrauch des gesamten Haushalts gemessen.

Muss ich mit der neuen Messtechnik auch Smart Home-Lösungen nutzen?

Nein, dafür gibt es derzeit keine Vorgaben. Ob zukünftig eine Anbindung von Smart Home-Lösungen möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

Wie kann ich Geld sparen, nur weil mein Messgerät neu ist?

Der Einbau einer modernen Messeinrichtung bzw. eines intelligenten Messsystems bedeutet nicht automatisch, dass Stromkosten eingespart werden. Diese neuen Messsysteme haben jedoch den Vorteil, dass die Zählerstände gespeichert werden und man einem eventuellen Stromfresser einfacher auf die Spur kommen kann. Zudem kann man davon ausgehen, dass es in Zukunft zeit- und lastvariable Tarife geben wird. Ab dann wäre es möglich, Strom zu den Zeiten zu verbrauchen, wenn dieser besonders günstig ist.

Bekomme ich automatisch einen neuen Stromtarif?

Ihr Stromtarif hängt von den Vereinbarungen mit Ihrem Lieferanten ab. Der Einbau einer modernen Messeinrichtung / eines intelligenten Messsystems hat dabei keine direkten Auswirkungen auf den Tarif Ihres Stromlieferungsvertrages.

Was sind „variable Stromtarife“?

Voraussichtlich werden Stromlieferanten in Zukunft Kunden, bei denen ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, zeit- und lastvariable Tarife anbieten. Konkret bedeutet das, dass die Strompreise je nach Tageszeit unterschiedlich sind. Steht z. B. viel Strom zur Verfügung, dann ist der Strompreis für den Kunden günstiger. Wird viel Strom aus dem Stromnetz entnommen, wirkt sich das erhöhend auf den Strompreis aus. Für Sie als Kunde haben solche variablen Tarife den Vorteil, dass Sie durch entsprechendes Verbrauchsverhalten Stromkosten sparen können. Für die Netzbetreiber können sich solche Tarife gegebenenfalls stabilisierend auf das Stromnetz auswirken. Für den Abschluss eines solchen Tarifes müssen Sie sich jedoch an Ihren Stromlieferanten wenden.

Ändert sich meine Stromrechnung?

Mit dem Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems wird es zunächst nicht automatisch eine Änderung auf Ihrer Stromrechnung geben. Bisher waren die Kosten für die Messstelle und den Messstellenbetrieb in der Rechnung Ihres Stromlieferanten enthalten. Man geht derzeit davon aus, dass diese Kosten auch weiterhin in den Rechnungen der meisten Stromlieferanten enthalten sein werden.

Allerdings kann man davon ausgehen, dass zukünftig einige bundesweite Stromlieferanten die Kosten für die Messstelle und den Messstellenbetrieb nicht mehr mit der Stromrechnung einfordern werden. Dann würde sich die Rechnung des Stromlieferanten um die genannten Kosten reduzieren. In diesem Fall erhält der Kunden für diese Leistungen eine separate Rechnung vom grundzuständigen Messstellenbetreiber, hier also von der ovag Netz GmbH.

Wessen Idee war der Austausch der Zähler?

Schon im Jahr wurde von der EU eine Energieeinsparrichtlinie verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Energiewende voran zu treiben und langfristig die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen.

Gibt es in anderen Ländern bereits moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme?

Bei den Stromkunden in Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland wurden bereits intelligente Zähler eingebaut. In den meisten anderen EU-Ländern wird mit dem Austausch erst jetzt begonnen.

Wird mein Gaszähler auch ausgetauscht?

Im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das ein Teil des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist, gibt es in erster Linie Vorgaben für Verbrauch bzw. Einspeisung in der Sparte Strom. Für die Sparte Gas haben sich die Vorgaben ebenfalls geändert, allerdings in deutlich geringerem Umfang als beim Strom. So kann der Gasnetzbetreiber ebenfalls auf intelligente Messsysteme umstellen, aber es gibt dafür noch keine Verpflichtung.

Können mit einem intelligenten Messsystem die Verbrauchsmessungen für mehrere Sparten gebündelt werden?

Durch den Einbau eines intelligenten Messsystems bzw. eines Smart-Meter-Gateways können zukünftig die Verbrauchsmessungen für Strom, Erdgas, Wasser, Heiz- und Fernwärme gebündelt werden. Dafür müssten lediglich jeweils moderne Messeinrichtungen eingebaut und an das Gateway angeschlossen werden. Das hätte für Kunden den Vorteil, dass nicht mehrfach im Jahr die einzelnen Zähler zu unterschiedlichen Terminen von verschiedenen Unternehmen abgelesen werden müssen. Mit dem Gateway werden die Zählerstände an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Muss ich im Zusammenhang mit der neuen Messtechnik etwas beachten, wenn ich ein Elektroauto fahre?

Sie fallen unter die Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem, wenn Sie zum Laden Ihres Elektrofahrzeuges zuhause einen separaten Zählpunkt haben, der als steuerbare Verbrauchseinrichtung gilt. Wenn die Ladeeinrichtung über Ihren Haushaltsstrom läuft, fallen Sie nicht zwangsläufig unter die Einbaupflicht. Das wäre nur der Fall, wenn Ihr gesamter jährlicher Stromverbrauch 6.000 kWh beträgt oder übersteigt.

Wohin kann ich mich bei technischen Problemen mit der neuen Messtechnik wenden?

Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem arbeiten autark und zuverlässig. Sollte es dennoch mal zu einer technischen Störung oder Unregelmäßigkeiten kommen, schicken Sie uns eine E-Mail an digitalisierung@ovag-netz.de oder rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 06031 82-19036 an.